Jugendordnung

(Anlage 1 zur Vereinssatzung des FSV Oggersheim e.V.)

Jugendordnung des FSV Oggersheim e.V.

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Name: Jugendabteilung des FSV Oggersheim e.V.

Mitglieder: alle weiblichen und männlichen Jugendlichen dieses Vereins sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.

§ 2 Aufgaben

Die Jugendabteilung des FSV Oggersheim e.V. führt und verwaltet sich selbstständig im Rahmen der Vereinssatzung des FSV Oggersheim e.V. und dieser Ordnung.

Aufgaben der Jugendleitung des FSV Oggersheim e.V. sind:

  • Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
  • Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude .
  • Entwicklung neuer Formen des Sportes, der Bildung und zeitgemäßer Vereinsaktivitäten
  • Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in soziale und gesellschaftliche Zusammenhänge
  • Integration ausländischer Jugendlicher im Verein und gesellschaftlichen Umfeld
  • Pflege der internationalen und multikulturellen Verständigung
  • Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen.

§ 3 Organe

Organe der Jugend des FSV Oggersheim e.V. sind:

  • die Jugendversammlung
  • der Jugendausschuss

§ 4 Jugendversammlung

a) Die Jugendversammlung kann ordentlich und außerordentlich einberufen werden. Sie ist das Organ für die Jugend des FSV Oggersheim e.V. und besteht aus allen jugendlichen Mitgliedern sowie den gewählten oder berufenen Mitarbeitern des Jugendausschusses.
b) Aufgaben der Jugendversammlung sind:

  • Wahl eines Jugend vertreters und eines Stellvertreters für den Zeitraum von 12 Monaten
  • Ändenmg der Jugendordnung
  • Vorschläge für das Jahresprogramm
  • Festlegung von Richtlinien für die Tätigkeit der Jugendversammlung
  • Beschlussfassung über vorliegende Anträge

c) Die ordentliche Jugendversammlung findet einmal im Jahr, in der Regel einen Monat vor der ordentlichen Mitgliederversammlung des FSV Oggersheim e.V. statt. Sie wird 2 Wochen vorher vom Jugendeiter unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der evtl. Anträge durch Aushang bzw. Email einberfen. Stimmberechtigt sind alle jugendlichen Mitglieder des FSV Oggersheim e.V., von den D-Junioren bis zu den A-Junioren sowie die gewählten oder berufenen Mitarbeiter des Jugendausschusses.
d) Die Jugendversammlung wird beschlussfähig, wenn mindestens 15 Jugendspieler ab dem Alter von 11 Jahren anwesend sind.
e) Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
f) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn dies von mindestens 25% der Mitglieder gefordert wird und der Antrag schriftlich an den Jugendausschuss gestellt wird. Nach Eingang des Antrages wird der Jugendausschuss eine außerordentlicheMitgliederversammlung einberufen, die spätestens 6 Wochen nach Antragsstellung abgehalten wird. Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit und·der Abstimmungen gelten die Bestimmungender ordentlichen Versammlung.

§ 5 Jugendausschuss

Der Jugendausschuss besteht aus:

  1. dem Jugendleiter (sofern 2 Jugendleiter fungieren diesen beiden) oder einem
  2. Stellvertreter

Der Jugendausschuss zeichnet verantwortlich für die Jugendarbeit des Vereins und führt die von der Jugendversammlun g gesetzten Aufgaben durch. Den Vorsitz übernimmt der Jugendleiter/ oder die Jugendleiter. Dieser vertritt/vertreten die Jugend des Vereins gegenüber dem Vereinsvorstand.

Die Aufgaben des Jugendausschusses sind:

  • Betreuung der Jugendlichen auf allen Gebieten
  • Koordinierung der gesamten Jugendarbeit; im Bereich der A-Junioren bedarf es der Zusammenarbeit mit der Aktivität und dem Leiter ·
  • Pflege der Gemeinschaft und Förderung jugendgemäßer Geselligkeit
  • Herstellung von Verbindungen zu den Eltern und Jugendlichen zu anderen Vereinen
  • zu überörtlichen Sportgremien
  • zu den Organen der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Aufstellung und Durchführung des Jahresprogramms Einberufung der Vereinsjugendversammlung
  • Antragstellung auf Zuschüsse von Förderlrreis der Fußballjugend des FSV Oggersheim e.V.
  • Verabschiedung des Jugenaetats

Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowei der Beschlüsse der Jugendversammlung. Der Jugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vorstand des FSV Oggersheim e.V. und der Jugendversammlung verantwortlich. Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Jugendausschuss Unterausschüsse bilden. Tore Be schlüsse bedürfen der Zustimmung des Jugendausschusses.

§ 6 Verhältnis zum Verein

Der Jugendausschuss kann bei Verfehlungen, insbesondere gegen die Interessen des Vereins bei dem geschäftsführenden Vorstand den Antrag stellen,-Maßnahmen im Sinne der Vereinssatzung zu erfreifen. Die Jugendabteilung des FSV Oggersheim e.V. hält es für wünschenswert,dass Spieler, die sich dem Verein anschließen, mindestens für eine Saison dem Verein zur Verfügung stehen, insbesondere im Bereich der A-Junioren sollte bei gegebener sportlicher Perspektive die Aktivität für ein Jahr als Ziel gelten.

§ 7 Schlussbestimmung

Änderungen dieser Ordnung werden von der Hauptversammlung der Jugend eingebracht. Soweit dadurch eine Satzungsänderung des FSV Oggersheim e.V. notwendig wäre, ist die geänderte Jugendordnung dem Vorstand des FSV Oggersheim e.V. vorzulegen, der dann entscheidet, ob diese Änderung der Satzung der Mitgliederversammlung des FSV Oggersheim e.V. zur Abstimmung vorgelegt wird.

Für die Richtigkeit:
1. Vorsitzender
Schriftführer
Oggersheim, den 19.04.2013